Strassen und Gebäudeadressen
Die Gemeinde Obergoms hat vor einiger Zeit das Projekt gestartet, die Gebäudeadressen auf dem Gebiet der Gemeinde anzupassen. Die Gründe der erforderlichen Anpassung haben wir anlässlich der Urversammlung wie auch im Informationsschreiben erläutert:
- Art. 6 der Bundesverordnung über die amtliche Vermessung
- Art. 25 Abs. 2 der Bundesverordnung über geografische Namen
- Art. 26 der Bundesverordnung über die geografischen Namen
Die Anpassungsarbeiten sind zwischenzeitlich abgeschlossen und die neuen Adressen wurden vom Bund vollständig übernommen und akzeptiert.
Als nächste Schritte erfolgen:
- die Information an die Gebäudeeigentümer sowie Einwohner der Gemeinde Obergoms
über die neue Adresse
- die Anbringung der Strassenbeschriftung und Gebäudenummerierung durch das Personal
des Werkhofs der Gemeinde Obergoms
Unter nachfolgendem Link kann die Gegenüberstellung der alten bzw. neuen Adresse online abgerufen werden.
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Klassierung ortsbildprägender oder schützenswerter Bauten von kommunaler Bedeutung
Gestützt auf die Gesetzgebung über den Natur, Landschafts- und Heimatschutz (insb. die Art. 9 ff. kNHG
und 13 ff. kNHV) und über die Zweitwohnungen (insb. die Art. 9 ZWG, 6 ZWV und 4 Ausführungsdekret zum
Bundesgesetz über Zweitwohnungen), lag auf der Gemeindeverwaltung Obergoms während 30 Tagen (vom
5. Juli 2019 bis 5. August 2019) das Dossier «Klassierung ortsbildprägender oder schützenswerter Bauten
von kommunaler Bedeutung» mit den folgenden Inventaren auf:
- Perimeter Dorfzone Ulrichen Dorf
und Zum Loch
- Perimeter Dorfzone Obergesteln
- Perimeter Dorfzone Oberwald Dorf
und Unterwasser
Die jeweiligen Inventarblätter sind ebenfalls auf dem WebGIS der Gemeinde aufgeschalten.
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