Die Waldbrandgefahr bleibt jedoch in mehreren Regionen des Wallis gross. So auch in der Region Goms (Grosse Gefahr). Die Aufhebung des allgemeinen Verbots bedeutet daher nicht die Rückkehr zu einer risikofreien und uneingeschränkten Situation.
Die Gemeindeverwaltungen bleiben für die Umsetzung der Präventionsmassnahmen auf ihrem Gebiet verantwortlich und können je nach lokaler Situation restriktivere Bestimmungen erlassen. Deren Richtlinien sind strikt einzuhalten.






